Die AK 105 ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft. Ihre Existenz sowie Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem AHV-Gesetz - sie untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Sie wird durch ihre Gründerverbände geführt und durch einen Vorstand geleitet, welcher sich aus den interessierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden rekrutiert. Dank einer effizienten Organisation, versierten Mitarbeitenden, einem eigenen Verwaltungsgebäude, leistungsfähiger EDV und einer gesunden Finanzierung können den Mitgliedern nachhaltig kostengünstige Dienstleistungen geboten werden. Mitglied wird man via Beitritt in einen Gründerverband.

Leitbild


  1. Wir Führungskräfte verankern eine Kultur der stetigen Verbesserung und verhalten uns vorbildlich.

  2. Wir richten unsere Strategie und unser Handeln nach den Bedürfnissen unserer Kunden, Mitarbeitenden und der Gesellschaft aus.

  3. Wir fördern und fordern unsere Mitarbeitenden und anerkennen gute Leistungen.

Organigramm

Hier können Sie unser Organigramm herunterladen
 

Gründerverbände


Hier finden Sie eine Liste mit allen Gründerverbände der AK105.

Vorstand


Hier finden Sie eine Liste mit allen Vorstandsmitgliedern.