Massnahmen zur dauernden und wesentlichen Verbesserung der Erwerbstätigkeit.
Damit behinderte Personen weiterhin erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben können, werden sie von der IV mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt.
Die Eingliederungsmassnahmen der IV:
Medizinische Massnahmen
Integrationsmassnahmen
Berufliche Massnahmen
Hilfsmittel
Taggelder und Reisekostenvergütung als zusätzliche Leistungen
Adresse
AK 105
Brunnmattstrasse 45
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 379 42 42
Fax 031 379 42 43
Öffnungszeiten
Mo - Do
8.00 - 12.00
13.30 - 17.00
Fr
8.00 - 12.00
13.30 - 16.30
Hinweis
Unsere Website hat nur Informationscharakter.
Im Einzelfall sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.