Wer provisorisch berechnen möchte, ob er oder sie Ergänzungsleistungen zugute hat, kann sich von der EL-Stelle ein entsprechendes Selbstberechnungsblatt zustellen lassen. Gesuche um Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind in der Regel der AHV-Zweigstelle am Wohnort einzureichen.
Für Auskünfte stehen ausserdem die EL-Stellen zur Verfügung. Sie befinden sich in der Regel bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons. Ausnahmen bilden folgende Kantone:
Einreichungsstelle Kanton BS
Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt,
Grenzacherstr. 62, Postfach, 4005 Basel
Für Riehen und Bettingen:
Gemeindeverwaltung Riehen, 4125 Riehen
Einreichungsstelle Kanton GE
Service des prestations complémentaires (SPC), route de Chêne 54, case postale 6375, 1211 Genève 6
Einreichungsstelle Kanton ZH
Zusatzleistungsstelle der Wohnsitzgemeinde
Für die Stadt Zürich: Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
der Stadt Zürich, Amtshaus, Molkenstrasse 5/9, 8026 Zürich 4
Für die Stadt Winterthur: Zusatzleistungen zur AHV/IV
der Stadt Winterthur, Lagerhausstrasse 6, Postfach,
8402 Winterthur