Wer seinen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung geltend machen will, muss sich bei der zuständigen EL-Stelle melden. Dort können auch amtliche Formulare für die Anmeldung bezogen werden. Diese kann eine anspruchs- berechtigte Person, deren Stellvertreterin oder Stellvertreter oder nahe Verwandte einreichen.
Den Entscheid über Ergänzungsleistungen teilt die EL-Stelle schriftlich mit. Gegen den Entscheid kann der Betroffene oder die Betroffene Einsprache erheben.
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und die Voraussetzungen für ihre Ausrichtung gegeben sind. Der Anspruch verfällt auf Ende des Monats, in dem eine der Voraussetzungen nicht mehr besteht.
Adresse
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Brunnmattstrasse 45
Postfach
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Im Einzelfall sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.