Zur EL-Berechnung: Wir weisen darauf hin, dass Sie sich für alle Auskünfte in Sachen EL an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde wenden müssen - wir können Ihnen keine weiteren Auskünfte erteilen!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Berechnungen um unverbindliche Schätzungen handelt.
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