Wann werden Hilflosenentschädigungen ausgerichtet?
Bei Pflegebedarf durch Drittpersonen.
Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass
sie in schwerem, mittleren oder leichten* Grade hilflos sind,
die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat und
kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.
Hat eine hilflose Person bereits eine Hilflosenentschädigung der IV bezogen, so wird ihr die Entschädigung mindestens im bisherigen Betrag weiter gewährt.
Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt also nicht von Einkommen und Vermögen ab, sondern vom Grad der Hilflosigkeit.
*Im Rahmen der ab 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Pflegefinanzierung kann neu ein Anspruch auf eine leichte Hilflosenentschädigung der AHV für zu Hause lebende Personen im AHV-Rentenalter entstehen.
Hilflosigkeit
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Adresse
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Brunnmattstrasse 45
Postfach
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Fax 031 379 42 43
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