AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden.
Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.
Weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen finden Sie hier.
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Brunnmattstrasse 45
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Fax 031 379 42 43
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Hinweis
Unsere Website hat nur Informationscharakter.
Im Einzelfall sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.