Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, Ehepartnerin, Kinder) in finanzielle Not geraten.
Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:
Witwenrenten
Witwerrenten
Waisenrenten
Adresse
AK 105
Brunnmattstrasse 45
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 379 42 42
Fax 031 379 42 43
Öffnungszeiten
Mo - Do
8.00 - 12.00
13.30 - 17.00
Fr
8.00 - 12.00
13.30 - 16.30
Hinweis
Unsere Website hat nur Informationscharakter.
Im Einzelfall sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.