Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Eine Frau, die am 17. Juni 1945 geboren wurde, erhält ihre erste ordentliche Altersrente ab 1. Juli 2009 und ein Mann mit dem gleichen Geburtsdatum ab 1. Juli 2010.
Kinderrente
Der Anspruch auf eine Kinderrente zur Altersrente besteht generell für Söhne und Töchter,
bis sie das 18. Altersjahr vollendet haben
bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.
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Im Einzelfall sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.